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Voll- und teilstationäre Angebote

Psychiatrisches Krankenhaus und psychiatrische Abteilung im Allgemeinkrankenhaus

Psychiatrische Krankenhäuser und psychiatrische Abteilungen in allgemeinen Krankenhäusern sind zumeist „sektorisiert”, d. h., sie sind grundsätzlich verpflichtet, alle Menschen einer bestimmten, klar definierten Region zu versorgen. Lange Zeit wurde Krankenhausbehandlung mit Bettenbehandlung gleichgesetzt. Doch inzwischen gibt es fast überall Tageskliniken und immer mehr ambulante Behandlungsangebote, die sog. Institutsambulanzen.
Früher ging man davon aus, dass schwerkranke Patienten stationär und leichter erkrankte ambulant zu versorgen seien. Inzwischen kann man manchmal den Eindruck gewinnen, dass Gegenteil sei der Fall. Jedenfalls sind manche sehr eigensinnige Patienten nahezu nie in stationärer Behandlung und auch die längerfristig Psychosebetroffenen verbringen die allermeiste Zeit außerhalb der Klinik.

Manche Kliniken haben spezialisierte, andere gemischte Stationen und ambulante Versorgungseinheiten. Beides hat Vor- und Nachteile. Letztendlich zählt die Spezialisierung für den konkreten Patienten und seine Familie in seinem unmittelbaren Lebensumfeld.

Die sog. „geschlossene Station” ist an vielen Orten längst ein Auslaufmodell; denn zu viel Unruhe an einem Ort zu sammeln, tut niemandem gut. Besser hat sich bewährt, wenn die verschiedenen regional zuständigen Stationen bei Bedarf die Tür schließen  – und das auch nur so lange wie unbedingt notwendig. Je mehr Stationen lernen, auch atmosphärisch „abzurüsten” und für Entspannung zu sorgen, desto seltener ist das jedoch überhaupt notwendig.

Kliniken haben den Vorteil, dass sie ein multiprofessionelles Team anbieten können: Ärzte, Krankenpflegekräfte, Sozialpädagogen, Psychologen/Psychotherapeuten, Ergotherapeuten und andere Berufsgruppen, die einem sehr verschiedenen gesunden und kranken Anteilen der unterschiedlichen Patienten gerecht werden sollen. Die größte Herausforderung in der Zukunft wird dabei sein, eine übergreifende Kontinuität herzustellen, d. h. dass möglichst derselbe Therapeut durchgehend für die ambulante und (teil)stationäre Behandlung zuständig ist, so dass beidseitig viel mehr Vertrauen entstehen kann und die sonst häufigen Beziehungsbrüche vermieden werden können.

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